Evaluation der Kontaktverbotsverordnung in St. Georg

Die Behörde für Arbeit, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg  hat den Auftrag zur Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation der Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet (kurz: KontaktverbotsVO vom 24. Februar 2012, HmbGVBl, 24) in St. Georg (vgl. Drs. 21/4048 in der Fassung Drs. 21/5618, Drs. 21/11140) an das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft vergeben.

Die Evaluation soll die Fragestellungen beantworten, inwieweit die Ziele der KontaktverbotsVO erfüllt worden sind, welche Auswirkungen festzustellen und welche Handlungsempfehlungen davon abzuleiten sind.

Folgende Ziele der Verordnung mit dem Fokus auf die Nachfrageseite, die Kunden, werden benannt:

„Die Kontaktverbotsverordnung bezweckt – ähnlich wie die Einrichtung von Sperrgebieten – die Eindämmung der negativen Auswirkungen der Straßenprostitution, insbesondere den Schutz Unbeteiligter vor aufdringlichem Ansprechen und Belästigungen, die Reduzierung des Lärms für die Anwohner des Stadtteils, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Beobachtung oder direkter Konfrontation mit Prostitution, aber auch die Reduzierung von Straftaten [..] im Zusammenhang mit der Prostitution […]“ (Drs. 20/4605, S. 3).

Weitere Ziele der KontaktverbotsVO sind laut der Leistungsbeschreibung ÖA 001/2018/AI2 „die Verhinderung von Gefahren für die Gesundheit, die Ehre, die sexuelle Selbstbestimmung und die Jugend“ (ebd., S. 1).

In der Ausschreibung des Forschungsprojektes werden als Schwerpunkte der Evaluation die „Auswirkungen [der KontaktverbotsVO] auf die Arbeit und den Schutz von Prostitutierten […]“ benannt. Es sollen zudem die unterschiedlichen Lebensperspektiven und fachlichen Einschätzungen der Akteur*innen vor Ort, d.h. der Anwohnenden, der Sexarbeiter*innen sowie u.a. der Polizei und Sozialarbeitenden, berücksichtigt werden, um valide Antworten auf die Fragestellung zu finden, welchen Einfluss die KontaktverbotsVO auf

  • „die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in St. Georg […],
  • die Lebens- und Erwerbssituation der Prostituierten in St. Georg […],
  • das Verhalten der (vorwiegend männlichen) Kunden […],
  • die Entwicklung der Prostitution in anderen sozialen Räumen des Stadtteils […],
  • die Vermeidung bzw. Verfolgung von Straftaten […]“ hat (Drs. 21/11140, S. 2).

Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum Dezember 2019.

Wir freuen uns bereits jetzt auf die Zusammenarbeit!