Ein Poolmodell der Schulbegleitung wurde partizipativ entwickelt und die Umsetzung der erprobten Poollösungen evaluiert.
Studie zur Situation von Minderjährigen ohne Krankenversicherung in Deutschland
Mitarbeiter*innen-Befragung im Bistum Limburg
Vom 30. April bis zum 28. Mai 2021 wurde durch das DISW eine Mitarbeiter*innen-Befragung bei allen Beschäftigten im Bischöflichen Ordinariat im Bistum Limburg durchgeführt, deren Ergebnisse veröffentlicht wurden. Bei der Vollerhebung mit quantitativen und qualitativen Anteilen ging es um den laufenden Organisationsentwicklungsprozess im Bistum Limburg.
Modellkonzeptionen: Umsetzung von Poollösungen in der schulischen Eingliederungshilfe in Ostholstein
Der Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Ostholstein hat im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Eingliederungshilfe das DISW mit der Begleitung des Entwicklungsprozesses beauftragt.
Als erster Schritt wurde zunächst die Konzeptionsentwicklung an drei Modellschulen und einer Modellregion in Ostholstein durch das DISW wissenschaftlich begleitet.
Evaluation des Kita-Koordinatoren-Modells im Bistum Limburg
Nach sieben Jahren Modellerfahrung begann 2019 die Evaluation des Kita-Koordinatoren-Modells im Bistum Limburg. Die Evaluation wurde Anfang 2021 abgeschlossen, der Bericht steht zum Download bereit.
Ziel der Evaluation war es, resultierende Veränderungen zu bewerten, Erkenntnisse zu gewinnen und (Nach-)Steuerungsbedarfe zu identifizieren. Das DISW hat im Rahmen dieser Evaluation Breitenbefragungen durchgeführt und ausgewertet.
Projektentwicklung: Faktencheck – Resozialisierung und Opferorientierung in Deutschland
Autor: Bernd Maelicke, Hamburg
echte-vielfalt.de – sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Schleswig-Holstein
Seit 2021 ist das DISW für den Betrieb, die laufende Aktualisierung und die Redaktion von echte-vielfalt.de verantwortlich. In den Jahren 2019 und 2020 hat das DISW die Webseite weiterentwickelt und umstrukturiert. Ziel der Weiterentwicklung war es, mit einer modernen und übersichtlichen Webseite die Community, Verbände und heteronormative Mehrheitsgesellschaft regelmäßig mit neuen Inhalten zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu informieren. Die queere Community wurde bei der Weiterentwicklung beteiligt, das DISW steht weiterhin im engen Austausch mit ihr.
Abschlussbericht: Evaluation der Kontaktverbotsverordnung St. Georg
Im November 2018 erteilte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg dem Deutschen Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) den „Auftrag zur Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation der Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet (kurz: KontaktverbotsVO vom 24. Februar 2012, HmbGVBl, 24) in St. Georg (vgl. Drs. 21/4048 in der Fassung Drs. 21/5618, Drs. 21/11140)“. Der Zeitraum für das Evaluationsprojekt belief sich auf insgesamt 14 Monate von November 2018 bis Dezember 2019.
Die Evaluation sollte die Fragen beantworten, inwieweit die Ziele der KontaktverbotsVO erreicht wurden, ob und welche Auswirkungen festzustellen und welche Handlungsempfehlungen davon abzuleiten sind. Die Fragen und die Bewertung der Zielerreichung beziehen sich auf einen Gegenstand, der von vielen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst wird, die in gegenseitigen Abhängigkeitsbeziehungen zueinanderstehen und in eine komplexe soziale Struktur des Hamburger Stadtteils St. Georg eingebettet sind. Vor diesem Hintergrund können kausale Auswirkungen oder Effekte der KontaktverbotsVO inklusive ihrer Sanktionspotenziale für die Zielerreichung der Verordnung nicht festgestellt werden.
Evaluation der Kontaktverbotsverordnung in St. Georg
Die Behörde für Arbeit, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg hat den Auftrag zur Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation der Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet (kurz: KontaktverbotsVO vom 24. Februar 2012, HmbGVBl, 24) in St. Georg (vgl. Drs. 21/4048 in der Fassung Drs. 21/5618, Drs. 21/11140) an das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft vergeben.
Die Evaluation soll die Fragestellungen beantworten, inwieweit die Ziele der KontaktverbotsVO erfüllt worden sind, welche Auswirkungen festzustellen und welche Handlungsempfehlungen davon abzuleiten sind.