Mitarbeiter*innen-Befragung im Bistum Limburg

Vom 30. April bis zum 28. Mai 2021 wurde durch das DISW eine Mitarbeiter*innen-Befragung bei allen Beschäftigten im Bischöflichen Ordinariat im Bistum Limburg durchgeführt, deren Ergebnisse veröffentlicht wurden. Bei der Vollerhebung mit quantitativen und qualitativen Anteilen ging es um den laufenden Organisationsentwicklungsprozess im Bistum Limburg.

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Evaluation des Kita-Koordinatoren-Modells im Bistum Limburg

Nach sieben Jahren Modellerfahrung begann 2019 die Evaluation des Kita-Koordinatoren-Modells im Bistum Limburg. Die Evaluation wurde Anfang 2021 abgeschlossen, der Bericht steht zum Download bereit.

Ziel der Evaluation war es, resultierende Veränderungen zu bewerten, Erkenntnisse zu gewinnen und (Nach-)Steuerungsbedarfe zu identifizieren. Das DISW hat im Rahmen dieser Evaluation Breitenbefragungen durchgeführt und ausgewertet.

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echte-vielfalt.de – sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Schleswig-Holstein

Seit 2021 ist das DISW für den Betrieb, die laufende Aktualisierung und die Redaktion von echte-vielfalt.de verantwortlich. In den Jahren 2019 und 2020 hat das DISW die Webseite weiterentwickelt und umstrukturiert. Ziel der Weiterentwicklung war es, mit einer modernen und übersichtlichen Webseite die Community, Verbände und heteronormative Mehrheitsgesellschaft regelmäßig mit neuen Inhalten zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu informieren. Die queere Community wurde bei der Weiterentwicklung beteiligt, das DISW steht weiterhin im engen Austausch mit ihr.

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Abschlussbericht: Evaluation der Kontaktverbotsverordnung St. Georg

Im November 2018 erteilte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg dem Deutschen Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) den „Auftrag zur Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation der Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet (kurz: KontaktverbotsVO vom 24. Februar 2012, HmbGVBl, 24) in St. Georg (vgl. Drs. 21/4048 in der Fassung Drs. 21/5618, Drs. 21/11140)“. Der Zeitraum für das Evaluationsprojekt belief sich auf insgesamt 14 Monate von November 2018 bis Dezember 2019.

Die Evaluation sollte die Fragen beantworten, inwieweit die Ziele der KontaktverbotsVO erreicht wurden, ob und welche Auswirkungen festzustellen und welche Handlungsempfehlungen davon abzuleiten sind. Die Fragen und die Bewertung der Zielerreichung beziehen sich auf einen Gegenstand, der von vielen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst wird, die in gegenseitigen Abhängigkeitsbeziehungen zueinanderstehen und in eine komplexe soziale Struktur des Hamburger Stadtteils St. Georg eingebettet sind. Vor diesem Hintergrund können kausale Auswirkungen oder Effekte der KontaktverbotsVO inklusive ihrer Sanktionspotenziale für die Zielerreichung der Verordnung nicht festgestellt werden.

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Evaluation der Kontaktverbotsverordnung in St. Georg

Die Behörde für Arbeit, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg  hat den Auftrag zur Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation der Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet (kurz: KontaktverbotsVO vom 24. Februar 2012, HmbGVBl, 24) in St. Georg (vgl. Drs. 21/4048 in der Fassung Drs. 21/5618, Drs. 21/11140) an das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft vergeben.

Die Evaluation soll die Fragestellungen beantworten, inwieweit die Ziele der KontaktverbotsVO erfüllt worden sind, welche Auswirkungen festzustellen und welche Handlungsempfehlungen davon abzuleiten sind.

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Evaluation und wissenschaftliche Begleitung einer Neustrukturierung der Beratungslandschaft im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Ausgangslage und Ziel des Projektes

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landkreis Vorpommern-Greifswald führen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 nach Anhörung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und im Landkreis Vorpommern-Greifswald tätigen Trägern von Beratungsdiensten das Modellprojekt „Neustrukturierung der Beratungslandschaft im Landkreis Vorpommern-Greifswald“ durch. Alle Beteiligten haben einer Evaluation und wissenschaftliche Begleitung dieses Modellprojekts, einschließlich der Erstellung von Berichten, durch das DISW zugestimmt. Das Land, den Landkreis und die verantwortlichen Träger vor Ort vereint das Ziel, gemeinsam eine Beratungslandschaft zu gestalten, die positiven Ergebnisse zu verstetigen und diese auf andere Landkreise zu übertragen. Das Modellvorhaben zielt somit auf die Erprobung neuer und aufeinander abgestimmter Strukturen von Beratungsleistungen und basiert auf der Sozialplanung des Landkreises. Es soll zu einer für Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen des Kreisgebietes erreichbaren, langfristig stabilen und qualitativ hochwertigen, homogenen und anpassungsfähigen Angebotsstruktur sowie zu besseren Bedingungen für die Beratenden und ihre Organisationen führen. Anschließend soll das erprobte System nach Auslaufen des Modellprojekts ab 2021 durch den Landkreis weitergeführt werden und auf andere Landkreise und kreisfreie Städte übertragen werden.

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