Die Behörde für Arbeit, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg hat den Auftrag zur Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation der Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet (kurz: KontaktverbotsVO vom 24. Februar 2012, HmbGVBl, 24) in St. Georg (vgl. Drs. 21/4048 in der Fassung Drs. 21/5618, Drs. 21/11140) an das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft vergeben.
Die Evaluation soll die Fragestellungen beantworten, inwieweit die Ziele der KontaktverbotsVO erfüllt worden sind, welche Auswirkungen festzustellen und welche Handlungsempfehlungen davon abzuleiten sind.