Modellkonzeptionen: Umsetzung von Poollösungen in der schulischen Eingliederungshilfe in Ostholstein

Der Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Ostholstein hat im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Eingliederungshilfe das DISW mit der Begleitung des Entwicklungsprozesses beauftragt.

Als erster Schritt wurde zunächst die Konzeptionsentwicklung an drei Modellschulen und einer Modellregion in Ostholstein durch das DISW wissenschaftlich begleitet.

1. Ausgangslage

Die in Folge der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Umsetzung von Inklusion an Schulen erfordert den Einsatz von Unterstützungsangeboten für einen Teil der Schüler*innen, um ihre Teilhabe auch im schulischen Bereich zu gewährleisten. Dadurch existiert „neben den Aufgaben des Landes im pädagogischen Kernbereich und den Aufgaben der Jugend- und Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe eine dritte gemischte Aufgaben- und Zuständigkeitssphäre von Schule und Eingliederungshilfe“ (Ministerium für Schule und Berufsbildung et al. 2016). Nach Arndt et al. (2017) gibt es bislang nur wenige Untersuchungen zum Einsatz von Schulbegleitung. Auch die Frage ihres Status im Rahmen professionstheoretischer Überlegungen ist ungeklärt (ebd.: 226). „Die Schulbegleitung jedoch kann in keine dieser etablierten, komplementär zueinanderstehenden Rollen [Lehrkräfte bzw. Schüler*innen; d. Verf.] eingeordnet werden. Weder darf sie unterrichtend tätig werden, noch ist es ihre Aufgabe, in der Schule zu lernen.“ (Lübeck 2019: 241)

Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die das einzelne Kind mit seinen besonderen Unterstützungsbedarfen fokussiert. „Ob und in welchem Umfang eine Schülerin oder ein Schüler – bei körperlicher oder geistiger Behinderung nach § 54 Absatz 1 Nr. 1 SGB XII bzw. bei seelischer Behinderung nach § 35 a SGB VIII – einen Anspruch auf eine derartige Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung hat, entscheiden die örtlichen Träger der Sozial- und der Jugendhilfe, also die Kreise und die kreisfreien Städte.“ (Landesportal Schleswig-Holstein 2019) Schulische Assistenz hingegen bezeichnet eine systemisch ausgerichtete Unterstützung in Grundschulen. Für die Durchführung der Schulbegleitungen beauftragen die Fachdienste freie Träger der Jugend- oder Sozialhilfe.

Für das Kind bedeutet eine Schulbegleitung auf der einen Seite eine intensive Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltags, auf der anderen Seite wird ihnen ein erkennbarer Sonderstatus zuteil, der sich inklusionshemmend auswirken kann.

Der Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Ostholstein (FD 5.11) beschäftigt sich seit Februar 2019 im Rahmen der Qualitätsentwicklung mit der strukturellen Umorientierung und Verbesserung der Eingliederungshilfe. Dieser Entwicklungsprozess wurde wissenschaftlich begleitet und soll evaluiert werden.

Als erster Schritt wurde zunächst die Konzeptionsentwicklung an drei Modellschulen und einer Modellregion in Ostholstein wissenschaftlich begleitet. Mit der wissenschaftlichen Begleitung wurde das DISW beauftragt.

2. Zielsetzung

Das Leitziel und die Ableitung der Teilziele sind ein Ergebnis eines Workshops vom 05.12.2019. Die Teilnehmer*innen der Steuerungsrunden erweiterten und konkretisierten die Handlungsziele und brachten Vorschläge für Maßnahmen ein. Aus den Maßnahmen zu den Handlungszielen wurden verschiedene Instrumente formuliert, die Grundlage der Umsetzung in den Modellschulen sind.

Das Leitziel “Kinder erhalten die bestmöglichen Teilhabechancen und -möglichkeiten in der Schule“ soll durch die Erreichung von diesen Teilzielen sichergestellt werden:

Zu jedem Teilziel wurden Handlungsziele und Maßnahmen auf Kreisebene erarbeitet.

3. Instrumente zur Zielerreichung

Sieben Instrumente bilden die Grundlage für die o.g. Zielerreichung. Diese Instrumente wurden im Rahmenkonzept ausformuliert und gelten für alle Modellschulen.

  1. Planungsbündelung SGB VIII / SGB IX und Schule
  2. Etablierung eines Teams Planung
  3. Etablierung eines Teams Schulbegleitung
  4. Festlegung einer/s Koordinator*in Schulbegleitung in der Schule
  5. Poollösungen der Schulbegleitungen
  6. Konzentration der Leistungserbringer/Träger der schulischen Eingliederungshilfen in der Schule
  7. Präventionskonzept

4. Umsetzung der Instrumente in der Modellregion

Die Umsetzung der o.g. Instrumente wurde für die jeweilige Modellschule bzw. Modellregion angepasst. Daraus entstanden durch die Zusammenarbeit zwischen Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Ostholstein, dem DISW, den Schulleitungen sowie Vertreter*innen der Leistungserbringer Modellkonzeptionen für drei Grundschulen und für eine Region mit vier Schulen im Kreis Ostholstein.

Die Umsetzung der Modellkonzeptionen begann im November 2020.

5. Konzeptionsevaluation

Das DISW hat den Auftrag für eine formative und summative Evaluation der Umsetzung der Modellkonzeptionen erhalten.

Diese beginnt mit einem Ziel- und Indikatorenworkshop mit den beteiligten Akteur*innen im Oktober 2021 und endet voraussichtlich im März 2023 mit einer Fachveranstaltung.